Prüfung nach WCAG 2.1 AA
Wir prüfen Ihre bestehende Website gegen die Erfolgskriterien der Stufe AA – Kontraste, Struktur, Tastaturbedienung, Formulare, Alternativtexte – und dokumentieren die Abweichungen nachvollziehbar.
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Wir prüfen Ihre Website gegen WCAG 2.1 Stufe AA, setzen die nötigen Anpassungen um und dokumentieren das Ergebnis nachvollziehbar.
Probieren Sie es aus: Über die Schaltfläche BE oben rechts stellen Sie Schriftgröße, Kontrast, Farbmodus und Lesehilfen für diese Seite selbst ein.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betrifft unter anderem Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr – viele Onlineshops und buchbare Angebote fallen darunter.
ist die übliche Zielstufe: Mindestkontraste, Tastaturbedienbarkeit, Textvergrößerung bis 200 % und verständliche Formulare.
mit Tastatur und Screenreader, nicht nur per Werkzeug.
als Grundlage für Ihre Erklärung zur Barrierefreiheit.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um. Es gilt seit dem 28. Juni 2025.
Betroffen sind unter anderem Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr – also Angebote, über die Verbraucher online Verträge abschließen können. Für Dienstleistungen gibt es eine Ausnahme für Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz.
Maßstab für die Umsetzung sind in der Praxis die WCAG 2.1 in Stufe AA. Wir prüfen dagegen, benennen Abweichungen und setzen sie um. Die rechtliche Bewertung Ihres Einzelfalls gehört allerdings in die Hand Ihrer Rechtsberatung – wir liefern die fachliche Grundlage dafür.
Von der Prüfung bis zur Umsetzung: Diese Punkte gehen wir bei einer barrierearmen Website durch.
Wir prüfen Ihre bestehende Website gegen die Erfolgskriterien der Stufe AA – Kontraste, Struktur, Tastaturbedienung, Formulare, Alternativtexte – und dokumentieren die Abweichungen nachvollziehbar.
Jede Funktion muss ohne Maus erreichbar sein: sichtbarer Fokus, sinnvolle Reihenfolge, keine Tastaturfallen in Menüs, Dialogen und Formularen.
Text- und Bedienelement-Kontraste werden gemessen und angepasst, Schriftgrößen und Zeilenabstände so gewählt, dass Vergrößerung bis 200 % nicht zu Textverlust führt.
Überschriftenhierarchie, Landmarken, Beschriftungen und ARIA-Attribute werden so gesetzt, dass Screenreader die Seite sinnvoll vorlesen können.
Sichtbare Beschriftungen statt Platzhaltertext, verständliche Fehlermeldungen und eine Fehlerausgabe, die auch ohne Farbe erkennbar ist.
Das Einstellungsfeld auf dieser Seite lässt sich in Ihre Website integrieren: Schriftgröße, Kontrast, Farbmodus, Lesehilfen und Animationen individuell einstellbar.
Vier Schritte von der Bestandsaufnahme bis zur dokumentierten Nachprüfung.
Automatisierte Prüfung plus manuelle Kontrolle der kritischen Seitentypen – Startseite, Formular, Übersicht, Detailseite.
Sie erhalten eine Liste der Abweichungen mit Einordnung: Was ist kritisch, was ist Kür, welcher Aufwand steckt jeweils dahinter.
Wir beheben die Punkte in der vereinbarten Reihenfolge – technisch, gestalterisch und redaktionell.
Erneute Prüfung der behobenen Punkte und eine Dokumentation, die Sie für Ihre Erklärung zur Barrierefreiheit verwenden können.
Wir sprechen bewusst von barrierearm nach geprüften Kriterien – eine Garantie vollständiger Barrierefreiheit kann seriös niemand geben.
Was Unternehmen zum Thema Barrierefreiheit am häufigsten fragen.
Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025 unter anderem für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr – also für viele Onlineshops und buchbare Angebote an Verbraucher. Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Ob Sie betroffen sind, klären wir im Einzelfall – das ist keine Rechtsberatung, sondern eine fachliche Einordnung.
Die Web Content Accessibility Guidelines beschreiben Erfolgskriterien in drei Stufen. AA ist die in Deutschland übliche Zielstufe und deckt unter anderem Mindestkontraste, Tastaturbedienbarkeit, Textvergrößerung und verständliche Formulare ab.
Nein. Automatisierte Werkzeuge finden erfahrungsgemäß nur einen Teil der Probleme. Deshalb prüfen wir zusätzlich manuell – mit Tastatur und Screenreader. Und auch danach gilt: Wir sprechen von barrierearm nach geprüften Kriterien, nicht von einer Garantie vollständiger Barrierefreiheit.
Das hängt vom Umfang ab – entscheidend ist die Zahl unterschiedlicher Seitentypen, nicht die Zahl der Unterseiten. Nach einem kurzen Blick auf Ihre Website nennen wir einen konkreten Aufwand.
Ja. Das Einstellungsfeld oben rechts lässt sich in bestehende Websites integrieren. Es ersetzt keine barrierefreie Umsetzung, hilft Besuchern aber dabei, Darstellung und Lesbarkeit an ihre Bedürfnisse anzupassen.
Für öffentliche Stellen ist sie verpflichtend, für Unternehmen im Anwendungsbereich des BFSG sind entsprechende Informationen zur Barrierefreiheit vorgesehen. Wir liefern die technische Grundlage dafür in Form unserer Prüfdokumentation.
Schreiben Sie kurz, um welche Website es geht. Wir sehen uns den Stand an und sagen Ihnen, welche Punkte kritisch sind und welcher Aufwand dahintersteckt.
Was im Erstkontakt passiert:
Keine Verkaufspräsentation – eine fachliche Einschätzung, keine Rechtsberatung.